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Fir·men·aus·schließ·lich·keit N f kein pl LAW

Firmenausschließlichkeit

Firmenausschließlichkeit N f ECON LAW

Specialized Vocabulary
Firmenausschließlichkeit

Monolingual examples (not verified by PONS Editors)

German
Die Firmenausschließlichkeit ist ein Grundsatz des Firmenrechts und bedeutet, dass sich eine neue Firma an demselben Ort von bereits bestehenden Namen (Firma) eindeutig unterscheiden muss.
de.wikipedia.org
Auf die Firmenausschließlichkeit können sich sowohl natürliche Personen, Personengesellschaften und juristische Personen berufen.
de.wikipedia.org
Der Grundsatz der Firmenausschließlichkeit bezieht sich überwiegend auf den Schutz der Öffentlichkeit vor Verwechslung.
de.wikipedia.org
Die Firmenausschließlichkeit bezieht sich nur auf im Inland eingetragene, aktuelle Firmenwortlaute (inkl.
de.wikipedia.org
Ein Unternehmen, das im Handelsregister nicht eingetragen ist (z. B. ein ausländisches Unternehmen, welches in einem Unionsmitgliedstaat grenzüberschreitend tätig wird), erhält aus der Firmenausschließlichkeit keinen Namensschutz.
de.wikipedia.org

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