Beantragt ein Ausländer die Verlängerung seines Aufenthaltstitels oder die Erteilung eines anderen Aufenthaltstitels, gilt der bisherige Aufenthaltstitel vom Zeitpunkt seines Ablaufs bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde als fortbestehend.
5. Antragserfordernis für die Befristung von Einreise- und Aufenthaltsverboten nach § 11 AufenthG
Die von der Ausweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung ausgehenden Wirkungen (Einreise- und Aufenthaltsverbote) werden auf Antrag in der Regel befristet.
welcome.dresden.de5.
Application requirement for limitation of entry and residence bans under § 11 AufenthG
The effects of banishment, repatriation or deportation (bans on entry or residence) are generally limited on application.
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