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Bezogene(r) [bəˈtsoːgənɐ] N f(m) decl wie adj FIN

I . beziehen* irreg VB trans

3. beziehen COMM:

5. beziehen inf (bekommen):

[se] prendre inf

6. beziehen (in Beziehung setzen):

II . beziehen* irreg VB refl

1. beziehen:

2. beziehen (betreffen):

3. beziehen (sich berufen):

Monolingual examples (not verified by PONS Editors)

German
Bezogener und Aussteller des Wechsels sind beim Solawechsel (trassiert-eigener Wechsel) identisch.
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Den Scheck reicht nun der Verkäufer bei seinem Kreditinstitut zur Gutschrift ein, während der Käufer den Wechsel als Bezogener unterschreibt und seinerseits bei seiner Bank zum Diskont einreicht.
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Beim Scheck gibt es mindestens drei Beteiligte, nämlich den Aussteller (Schuldner), das Kreditinstitut als Bezogener und den Zahlungsempfänger (auch Begünstigter, Remittent) als Gläubiger.
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Bei einem Scheck ist die Unterschrift des Bezogenen nicht erforderlich, weil als Bezogener ausschließlich Kreditinstitute fungieren dürfen, die die Urkunde einlösen sollen.
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Die Unterschrift des Bezogenen ist bei einem Scheck rechtlich nicht erforderlich, weil als Bezogener nur Kreditinstitute fungieren dürfen.
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Die Prolongation, auch Wechselprolongation genannt, ist das Hinausschieben der ursprünglichen Fälligkeit der Zahlung durch den Schuldner an den Gläubiger, wenn beide Parteien (Schuldner Bezogener, Gläubiger und Aussteller) diesem zustimmen.
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Mit erfolgter Annahme wird der Trassat zum Hauptschuldner des Wechsels (Bezogener).
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