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Translations for „mancipābant“ in the Latin » German Dictionary

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mancipō <mancipāre> altl. mancupō, mancupāre (manceps)

1.

zu eigen geben, verkaufen [ servos actori publico ]
erwirbt
durch einen Scheinkauf

2. übtr

hingeben
seiner Fressgier hingegeben

mancipātiō <ōnis> f (mancipo) Plin.

feierliche Übereignung

mancipium <ī> (altl. -cupium) nt (manceps) Gen Sg oft mancipī, bes. in jur. Ausdrücken

1.

Eigentumserwerb, förmlicher Kauf (indem der Käufer in Gegenwart von fünf Zeugen und dem libripens (= Waagehalter) den zu erwerbenden Gegenstand mit der Hand ergreift)
etw. in aller Form verkaufen bzw. kaufen
Kaufvertrag
Kaufrecht

2. meton.

a.

Eigentum(srecht), Besitz
Eigentumsrecht
sein eigener Herr sein
(Gen) m. vollem Eigentumsrecht ( ↮ res nec mancipī;)

b.

Sklave

ē-mancipō <ēmancipāre>, ēmancupō altl.

1.

den Sohn aus der väterlichen Gewalt entlassen, für selbstständig erklären

2. (ein Kind)

in fremde Gewalt geben, jmdm. überlassen [ filium in adoptionem ]

3.

überlassen, abtreten [ tribunatum; fundos; agrum ]

ēmancipātiō <ōnis> f (emancipo)

1.

Entlassung des Sohnes aus der väterlichen Gewalt, Freilassung
Entlassung „aus der Hand“, aus der väterl. Gewalt nannten die Römer den Beginn der Volljährigkeit eines jungen Römers – mit einem umständlichen juristischen Vorgang! Ähnlich wurde auch die Freilassung eines Sklaven – gleichsam aus väterl. Macht – verstanden.
Emanzipation heißt daher in der Neuzeit die Gleichstellung von Gruppen, besonders der Weg der Selbständigkeit der Frauen.

2.

Abtretung v. Grundstücken [ fundorum ]

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